Wichtige Grundlage aller Brandschutzmaßnahmen ist die möglichst frühzeitig in die architektonische Konzeption zu integrierende Planung von Brandabschnitten sowie die Sicherung von Flucht- und Rettungswegen. Selbstverständlich sind auch alle weiteren Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes zu berücksichtigen.
Diese behördlichen Auflagen und zusätzliche Forderungen der Sachversicherungen münden in den baurechtlichen und versicherungsrechtlichen Vorgaben, vor der geplanten Nutzungsänderung des Objektes bei Bestandsbauten oder vor Baubeginn bei einem Neubau.
Unsere Experten im „B+H-Pool“ bieten allen Architekten und Fachingenieuren der technischen Ausbaugewerke eine fundierte Beratung zum gebäudetechnischen Brandschutz in den verschiedenen Planungs- und Ausführungsphasen. Dabei bildet die HOAI in ihrer jeweils gültigen Fassung die Grundlage.